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   OLG Hamm, 10.08.2023 - 9 UF 76/23   

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https://dejure.org/2023,33960
OLG Hamm, 10.08.2023 - 9 UF 76/23 (https://dejure.org/2023,33960)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2023 - 9 UF 76/23 (https://dejure.org/2023,33960)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2023 - 9 UF 76/23 (https://dejure.org/2023,33960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfolgloser Umgangswunsch von Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln im Loyalitätskonflikt

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Erfolgloser Umgangswunsch von Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln im Loyalitätskonflikt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 774
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2023 - 9 UF 76/23
    Es besteht zugunsten der Großeltern keine Vermutung der Kindeswohldienlichkeit (BGH Beschluss vom 12.07.2017, NZFam 2017, 988 (990), Rn. 29).

    Denn weitere Voraussetzung für eine solche Vermutung wäre, dass die Aufrechterhaltung der Bindungen für die Entwicklung der Kinder förderlich ist (BGH Beschluss vom 12.07.2017, NZFam 2017, 988 (990), Rn. 29).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17

    Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2023 - 9 UF 76/23
    Für die Frage, was dem Wohl des Kindes dient, kann § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB als Auslegungshilfe herangezogen werden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2017, -6 UF 20/17- BeckRS 2017, 113541).

    Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2017, -6 UF 20/17- BeckRS 2017, 113541).

  • AG Lemgo, 08.05.2023 - 7 F 18/23

    Umgangsrecht Großeltern

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2023 - 9 UF 76/23
    Die Beschwerde der Antragstellerin vom 30.05.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Lemgo vom 08.05.2023 (7 F 18/23) wird zurückgewiesen.
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